Haushalts- und Kassenrecht von A-Z


Im kommunalen Haushalts- und Kassenwesen gibt es eine Fülle von Fachbegriffen, mit denen der Laie außerhalb der Verwaltung in aller Regel nichts anfangen kann. Aber auch langgediente Kämmereibedienstete können oft nicht auf Anhieb erklären, was man beispielsweise unter der unechten Deckungsfähigkeit versteht. Das Haushalts- und Kassenrecht ist zwar in erster Linie für die Bediensteten bei der Kämmerei und der Kasse interessant, es strahlt aber in die Fachämter aus. Deshalb sollte beispielsweise auch der Leiter des Tiefbauamts wissen, was begründende Unterlagen sind oder was eine Auszahlungsanordnung ist.


Ein wichtiger Teil der Kassenführung ist die Kontendisposition. Wer über Kreditaufnahmen und Geldanlagen bei Banken und Sparkassen entscheidet, muss die wichtigsten Fachbegriffe der Bankenwelt kennen. Angesprochen sind hier die Kämmerer und Kassenverwalter.


Nachfolgend werden die wichtigsten Begriffe aus den angesprochenen Bereichen kurz und knapp erläutert, allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit.


Ablieferung

Die Abführung von Beträgen, beispielsweise durch eine Zahlstelle, an die Gemeindekasse

Abrechnung

Der Nachweis einer Zahlstelle oder eines Handvorschusses gegenüber der Kasse über die Einnahmen und Ausgaben

Abschlagszahlung

Eine als Ausgabe zu buchende Auszahlung zur teilweisen Erfüllung einer Verbindlichkeit, die der Höhe nach noch nicht feststeht und über die zu einem späteren Zeitpunkt eine Schlussrechnung folgt

Abschlussbuchungen

Die für den kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung sowie die Vermögensrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres noch erforderlichen Buchungen einschließlich der Übertragungen in das folgende Haushaltsjahr, ausgenommen die Buchungen von Einzahlungen und Auszahlungen von Dritten oder an Dritte und der Sondervermögen mit Sonderrechnung

Abschreibung

Wertmäßige Erfassung der tatsächlichen Abnutzung von betriebsnotwendigen Anlagen und Aufteilung auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung. Abschreibungen sind kalkulatorische Kosten in der Kostenrechnung

Absetzung

Die Buchung einer Einzahlung bei einer Buchungsstelle für Ausgaben oder die Buchung einer Auszahlung bei einer Buchungsstelle für Einnahmen. Die Absetzungsbuchung durchbricht das Bruttoprinzip und ist nur bei folgenden Ausnahmen zulässig:

  • bei zu viel eingegangenen Beträgen, wenn die Rückzahlung im selben Jahr erfolgt;

  • wenn der Gemeinde im selben Jahr zu viel gezahlte Beträge wieder zurückgezahlt werden;

  • wenn Abgaben oder allgemeine Zuweisungen zurückgezahlt werden;

  • wenn zweckgebundene Einnahmen im Haushaltsjahr nicht benötigt werden;

  • bei Ausgaben für Vorräte, soweit diese im Haushaltsjahr nicht verwendet werden.

Agio

Kreditbeschaffungskosten als Aufgeld; Spanne, um den der Rückzahlungskurs über dem Kreditbetrag liegt (Beispiel: Rückzahlungskurs 104 % = Agio 4 %)

Aktiva

Vermögen eines Unternehmens, bestehend aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Allgemeine Rücklage

Bestandteil des gemeindlichen Geldvermögens zur Finanzierung von Zukunftsaufgaben und zur Kassenverstärkung

Allgemeine

Zahlungsanordnung

Die schriftliche Anordnung für bestimmte mehrfach vorkommende Zahlungen anstelle einzelner Zahlungsanordnungen

Amortisation

Ratenweise Tilgung eines Kredits nach einem festgelegten Plan

Änderungsanordnung

Die Kassenanordnung, durch die Angaben in einer bereits erteilten Kassenanordnung geändert oder ergänzt werden

Anlagekapital

Das für das Anlagevermögen von kostenrechnenden Einrichtungen gebundene Kapital (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen)

Anlagenachweis

Vermögensverzeichnis über unbewegliche und bewegliche Sachen sowie über grundstücksgleiche Recht, die kostenrechnenden Einrichtungen dienen. Nicht aufzunehmen sind die geringwertigen Wirtschaftgüter

Anlagevermögen

Die Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung dienen,

a) unbewegliche Sachen

b) bewegliche Sachen mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuergesetzes

c) dingliche Rechte

d) Beteiligungen sowie Wertpapiere, die die Gemeinde zum Zweck der Beteiligung erworben hat

e) Forderungen aus Darlehen, die die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat

f) Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen

g) das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnung eingebrachte Eigenkapital

Anleihen

Sammelbegriff für festverzinsliche, langfristige Schuldverschreibungen, z. B. Bundesanleihen

Annuitätenkredit

Während der ganzen Laufzeit des Kredits bleibt die jährliche Gesamtbelastung für die Verzinsung und Tilgung gleich. Der Zinsanteil wird dadurch immer kleiner und der Tilgungsanteil immer größer (sog. progressive Tilgung)

Anordnung

Die vom Anordnungsberechtigten erteilte schriftliche Weisung, Buchungen in den Büchern der Gemeindekasse vorzunehmen oder Wertgegenstände anzunehmen oder auszuliefern und darüber den Nachweis zu führen

Anordnungsberechtigter

Der zur Unterzeichnung von Kassenanordnungen Berechtigte. Anordnungsbefugt ist kraft Gesetzes der Bürgermeister, der seine Zuständigkeit auf Bedienstete delegieren kann

Ausgaben

Auszahlungen, die im Sachbuch zu buchen sind

Auslieferungsanordnung

Die schriftliche Anordnung, verwahrte Wertgegenstände auszuliefern und die Auslieferung zu buchen

Auszahlung

Zahlungen, die von der Kasse oder Zahlstelle bar oder unbar geleistet werden, einschließlich der Verrechnungen

Auszahlungsanordnung

Siehe Zahlungsanordnung

Auszahlungsnachweis

Als Auszahlungsnachweis bei Barauszahlungen ist immer eine Quittung vorgeschrieben. Bei unbaren Auszahlungen ist auf der Auszahlungsanordnung anzugeben, an welchem Tag und auf welche Weise die Zahlung geleistet wurde

Außerordentliche

Tilgung

Die über die ordentliche Tilgung (siehe dort) hinausgehende Rückzahlung eines Darlehens einschließlich einer Umschuldung

Außerplanmäßige

Ausgaben

Soll-Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren verfügbar sind

Baisse

Über längere Zeit andauernde, starke Kursrückgänge an der Börse

Bankleitzahl

Achtstellige Nummer jedes Kreditinstituts zur schnellen und reibungslosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs; sie entspricht in ihrer Funktion etwa der Postleitzahl

Bankschuldverschreibung

Von Kreditinstituten ausgegebene Schuldverschreibung, z. B. Inhaberschuldverschreibung der Sparkassen

B.a.w.-Klausel

Klausel im Kreditvertrag, wonach der zunächst vereinbarte Zinssatz nicht für die gesamte Laufzeit des Kredits fest ist, sondern durch das Kreditinstitut geändert werden kann (b.a.w. = bis auf weiteres)

Bargeld

Münzen, Banknoten und fremde Geldsorten

Barzahlung

Zahlungen, die durch Übergabe oder Übersendung von Bargeld bewirkt werden; als Barzahlungen gelten auch Zahlungen durch Übergabe von Schecks und von Wechseln

Baumaßnahmen

Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie die Instandsetzung von Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient

Begründende Unterlagen

Unterlagen, aus denen sich der Zahlungsgrund ergibt, beispielsweise Rechnung, Auftragsbestätigung, Kaufvertrag, Protokollauszug; im Baubereich vor allem Berechnungen, Unternehmerrechnungen, Aufmaße, Rapportzettel usw.

Beleg

Jede Buchung ist durch einen Beleg nachzuweisen. Der Beleg besteht aus der Kassenanordnung, dem Auszahlungsnachweis und den begründenden Unterlagen

Beschränkte

Ausschreibung

Ausnahmsweiser Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung bei der Vergabe von Aufträgen, sofern die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände dies rechtfertigen. Eine beschränkte Zahl von Unternehmern wird aufgefordert, ein Angebot einzureichen

Bestandsverzeichnis

Vermögensverzeichnis über bewegliche und unbewegliche Sachen sowie über grundstücksgleiche Rechte, soweit sich die Bestände nicht aus den Anlagenachweisen ergeben

Bewirtschaftung

Das Eingehen von Verpflichtungen der Gemeinde, beispielsweise durch den Abschluss eines Kaufvertrags und die Geltendmachung von Forderungen, beispielsweise Abschluss eines Mietvertrags

Bewirtschaftungsbefugnis

Ermächtigung zum Verfügen (Bewirtschaften) über Haushaltsmittel. Steht kraft Gesetzes dem Bürgermeister zu, der seine Bewirtschaftungsbefugnis auf Mitarbeiter delegieren kann

Bezogener

Beim Wechsel der Schuldner, beim Scheck die Bank des Ausstellers

Bilanz

Auf Schluss des Geschäftsjahres bezogener Gesamtabschluss des Rechnungswesens eines Unternehmens

Bruttoinvestitionsrate

Auch Zuführung zum Vermögenshaushalt genannt. Das sind alle überschüssigen Mittel des Verwaltungshaushalts, die an den Vermögenshaushalt übergeben und dort zur Deckung von Investitionen verwendet werden

Bruttoprinzip

Wichtiger Haushaltsgrundsatz: Die Einnahmen und Ausgaben sind im Haushaltsplan in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen

Buchung

Die Aufzeichnung der einzelnen buchungspflichtigen Vorgänge und erläuternden Angaben in den Büchern der Gemeindekasse

Buchungsstelle

Das ist die Stelle, an der die Buchung im Sachbuch vorgenommen wird. Die Buchungsstelle bestimmt sich nach der Ordnung des Haushaltsplans

Buchungstag

Der Tag, an dem die buchungspflichtigen Vorgänge in die Bücher eingetragen werden

Bürgschaft

Als Bürge verpflichtet man sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Für die Gemeinden kommt in aller Regel nur die Ausfallbürgschaft in Betracht, bei der der Gläubiger zunächst gegen den ursprünglichen Schuldner vorgehen muss

Dauerauftrag

Auftrag des Kunden an seine Bank, in regelmäßigen Zeitabständen wiederkehrende Zahlungen, z. B. die Miete, auszuführen

Deckungsreserve

Veranschlagungsstelle im Verwaltungshaushalt zur Abdeckung von über- oder außerplanmäßigen Ausgaben

Depot

Die Verwaltung von Wertpapieren bei einem Kreditinstitut

Depotgebühr

An die Kreditinstitute zu zahlende Gebühr für die Verwaltung von Wertpapieren

Dienstanweisung für die Gemeindekasse

Regelung der besonderen Aufgaben und Pflichten im Bereich des Kassenwesens in Ergänzung der Gemeindekassenverordnung

Disagio

Prozentualer Abzug von der vereinbarten Kreditsumme (Beispiel: Auszahlungskurs 98 % = Disagio 2 %)

Doppik

Kaufmännische doppelte Buchführung im Rechnungswesen der Privatwirtschaft

Durchlaufende Gelder

Beträge, die für einen Dritten lediglich vereinnahmt und verausgabt werden

Echte Deckungsfähigkeit

Mittel für einen bestimmen Einzelzweck dürfen für einen anderen Einzelzweck verwendet werden. Man unterscheidet:

a) gegenseitige Deckungsfähigkeit, wobei die bei der einen Haushaltsstelle ersparten Mittel zur Deckung des Mehrbedarfs einer anderen Haushaltsstelle verwendet werden und umgekehrt;

b) einseitige Deckungsfähigkeit, wobei die bei einer Haushaltsstelle ersparten Mittel zur Deckung des Mehrbedarfs bei einer andern Haushaltsstelle verwendet werden, aber nicht umgekehrt

Effektivzins

Bezeichnung für den Zinssatz, der die effektiven (tatsächlichen) Kosten des Kredits ausdrückt. Für die exakte Berechnung müssen die Faktoren Nominalzins, Auszahlungskurs, Laufzeit, Termine für den Schuldendienst und die Tilgungsform berücksichtigt werden

Eigenbetrieb

Wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit, das nach dem Eigenbetriebsrecht geführt wird

Einheitskasse

Als einzig zulässige Gemeindekasse, bei der alle Kassengeschäfte zusammengefasst sind. Aus organisatorischen Gründen kann die Gemeindekasse in die Hauptkasse und in Zahlstellen gegliedert sein

Eingang vorbehalten

Gutschrift von Schecks auf dem Konto der Gemeindekasse unter dem Vorbehalt der Einlösung durch die bezogene Bank (Abkürzung: E.v.)

Einlagen

Guthaben auf den Konten bei Kreditinstituten. Man unterscheidet Sicht-, Termin- und Spareinlagen. (Vgl. dazu auch Einlagensicherung kommunaler Geldanlagen)

Einlieferungsanordnung

Die schriftliche Anordnung, Wertgegenstände anzunehmen und die Einlieferung zu buchen

Einnahmen

Einzahlungen, die im Sachbuch zu buchen sind

Einzahlungen

Zahlungen, die bei der Kasse oder Zahlstelle bar oder unbar eingehen, einschließlich der Verrechnungen

Einzahlungsquittung

Beweismittel über die Einzahlung bei der Gemeindekasse. Bei Barzahlung ist dem Einzahler immer eine Quittung zu übergeben

Einzahlungstag

Der Tag, an dem die Einzahlung als bewirkt gilt

Einzelveranschlagung

Die Veranschlagung aller Einnahmen und Ausgaben nach dem Gliederungs- und Gruppierungsplan

Einziehung von

Einnahmen

Die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung im Verwaltungswege oder nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung

Empfangsberechtigter

Die in der Kassenanordnung bezeichnete Person, an die die Zahlung zu leisten oder der Wertgegenstand auszuliefern ist

Erhebung von Einnahmen

Die Annahme angeordneter Einnahmen und das Anfordern rückständiger Beträge durch Mahnung

Erlass

Endgültiger Verzicht auf einen Anspruch, durch den die Forderung erlischt

Ersatzdeckungsmittel

Wenn die Zuführung an den Vermögenshaushalt geringer ist als die Kreditbeschaffungskosten und die ordentlichen Tilgungen, ist die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung trotzdem gewahrt, wenn Ersatzdeckungsmittel zur Verfügung stehen. Darunter versteht man die Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens, Entnahmen aus Rücklagen, Zuweisungen, Beiträge und ähnliche Entgelte

Fälligkeitstag

Der Tag, an dem die Zahlung nach Gesetz oder Vertrag bewirkt sein muss

Fehlbetrag

Der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Ausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Soll-Einnahmen

Festgelder

Einlagen bei einem Kreditinstitut mit einer im voraus vereinbarten Laufzeit und einem festen Zinssatz während der Laufzeit

Feststellung

Die Bescheinigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit in Kassenanordnungen und den begründenden Unterlagen

Fiduziarische Stiftung

Rechtsgeschäft oder Verfügung, wodurch der Gemeinde Vermögensgegenstände mit der Auflage zugewiesen sind, sie zu einem stiftungsmäßigen Zweck zu verwenden

Finanzierungsfolgekosten

Aufwendungen für Zinsen und Tilgung für Investitionskredite

Finanzplan

Übersicht über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für einen fünfjährigen Zeitraum (mittelfristige Finanzplanung)

Folgekosten

Künftige Kosten einer Investitionsmaßnahme, bestehend aus Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie Schuldendienst

Form der Bücher

Die Buchführung ist in zwei Formen zulässig, nämlich als Speicherbuchführung und als visuell lesbare Buchführung. Welche Buchführungsform eine Gemeinde wählt, bleibt ihr überlassen

Freihändige Vergabe

Ausnahmsweiser Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung bei der Vergabe von Aufträgen, sofern die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände dies rechtfertigen. Die Leistung wird ohne förmliches Verfahren vergeben

Fremde Kassengeschäfte

Beauftragung der Gemeindekasse, die Kassengeschäfte eines Dritten, beispielsweise eines Zweckverbands, zu erledigen

Geldanlagen

Der Erwerb von Wertpapieren und Forderungen aus Mitteln des Kassenbestands oder aus den den Rücklagen zugewiesenen Mitteln

Geldmarkt

Bezeichnung für den Handel von kurzfristigen Geldausleihungen, z. B. Tagesgeld, Monatsgeld

Geldmarktfonds

Ein Investmentfonds für die kurzzeitige Anlage von Geld, i. d. R. für nicht länger als1 Jahr

Genehmigungspflicht

In der Gemeindeordnung vorgeschriebenes Verfahren, wonach die Rechtsaufsichtsbehörde bestimmte Rechtsgeschäfte der Gemeinde genehmigen muss. Ohne Genehmigung ist das Rechtsgeschäft nichtig

Geringwertige

Wirtschaftsgüter

Begriff des Einkommensteuerrechts. Es sind Gegenstände bis zu einem Anschaffungswert von 410 € (ohne Mehrwertsteuer)

Gesamtbetragskredit

Der Kredit wird am Ende der Laufzeit im Gesamtbetrag zur Rückzahlung fällig. Laufende Tilgungen finden nicht statt

Gesamtdeckungsprinzip

Wichtiger Haushaltsgrundsatz: Im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt dienen alle Einnahmen insgesamt zur Deckung aller Ausgaben

Gewährvertrag

Vertragliche Verpflichtung, für einen bestimmten Erfolg zu sorgen und dafür einzutreten

Gliederung

Aufteilung des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts nach Aufgabenbereichen in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte

Gruppierung

Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben nach ihren Arten in Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen

Gutschrift

Verbuchung eines Guthabens auf dem Konto der Gemeindekasse

Habenzinsen

Zinsen, die von den Kreditinstituten für die Guthaben ihrer Kunden gezahlt werden

Handvorschuss

Zahlstelle besonderer Art, in der ein zur Leistung geringfügiger barer Auszahlungen zur Verfügung gestellter Betrag verwaltet wird, beispielsweise für Porto

Hausbank

Die Bank, mit der die Gemeinde den überwiegenden Teil ihrer Bankgeschäfte abwickelt

Hausse

Länger anhaltender starker Kursanstieg an der Börse

Haushaltsrechnung

Bestandteil der Jahresrechnung. Nachweis über die haushaltsmäßigen Vorgänge des Haushaltsjahres. Es wird ersichtlich, inwieweit der Haushaltsplan tatsächlich vollzogen wurde

Haushaltsreste

Einnahme- und Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden

Haushaltsvermerke

Einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans (z. B. Vermerke über Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung)

Haushaltswirtschaftliche

Sperre

Beschluss des Gemeinderats zur Sicherung des Haushaltsausgleichs bei ungünstiger Entwicklung der Gemeindefinanzen

Interimszeit

Fortführung der Haushaltswirtschaft im neuen Jahr ohne rechtskräftigen Haushaltsplan im Vorgriff auf die noch zu erlassende Haushaltssatzung (vorläufige Haushaltsführung)

Investitionen

Ausgaben im Vermögenshaushalt für die Veränderung des Anlagevermögens

Investitionsfördernde

Maßnahmen

Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung

Investitionsprogramm

Übersicht zum Finanzplan über die voraussichtlichen Investitionen und Investitionshilfen der Gemeinde

Ist-Ausgaben

Die kassenmäßigen Ausgaben der Kasse

Ist-Einnahmen

Die kassenmäßigen Einnahmen der Kasse

Jahresrechnung

Besteht aus der Kassenrechnung, der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung und zeigt den zahlenmäßigen Vollzug des Haushaltsplans

Kalkulatorische Kosten

Abschreibung und Kapitalverzinsung bei kostenrechnenden Einrichtungen

Kameralistik

Auch Verwaltungsbuchführung genannt. Sie ist die derzeit geltende Buchführung für die kommunale Haushaltswirtschaft. Es gibt Bestrebungen, bei den Gemeinden die Kameralistik durch die kaufmännische Buchführung abzulösen

Kapitalmarktzins

Zinsniveau für langfristiges Kapital; durchschnittliche Effektivverzinsung längerfristiger Schuldverschreibungen

Kasse

Die Organisationseinheit, die als Teil der Gemeinde Zahlungen annimmt und leistet, Buchungen vornimmt und Rechnung legt

Kassenanordnung

Die schriftliche Anordnung, Einnahmen anzunehmen oder Ausgaben zu leisten, Buchungen vorzunehmen sowie Wertgegenstände anzunehmen oder auszuliefern und darüber den Nachweis zu führen

Kassenbehälter

verschließbare Behälter und bauliche Einrichtungen zur Aufbewahrung von Zahlungsmitteln und sonstiger sicher aufzubewahrender Gegenstände

Kassenbestandsverstärkung

Die Aufnahme eines Kassenkredits (entweder als Kontokorrentkredit oder als Festbetragskredit) zur Überbrückung eines vorübergehenden Zahlungsengpasses

Kassenfehlbetrag

Der Betrag, um den der Kassen-Ist-Bestand geringer ist als der Kassen-Soll-Bestand

Kassen-Ist-Bestand

Die Summe aller Zahlungsmittel (Bargeld, Schecks, Wechsel) und der Bestände auf Konten der Gemeindekasse oder Sonderkasse mit Ausnahme der Geldanlagen

Kassenmäßiger Abschluss (Kassenrechnung)

Bestandteil der Jahresrechnung. Nachweis über die kassenmäßigen Vorgänge des Haushaltsjahres

Kassenprüfer

Der mit der Durchführung der Kassenprüfung beauftragte Bedienstete im Rahmen der örtlichen und überörtlichen Prüfung

Kassenreste

Die Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen (Kasseneinnahmereste) oder die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist-Ausgaben (Kassenausgabereste) und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind

Kassen-Soll-Bestand

Der Unterschiedsbetrag zwischen Einzahlungen und Auszahlungen des Tages unter Berücksichtigung des Kassen-Soll-Bestands der vorhergehenden Abschlusstages

Kassenüberschuss

Der Betrag, um den der Kassen-Ist-Bestand den Kassen-Soll-Bestand übersteigt

Kassenverlust

An den Kassenverwalter darf eine Kassenverlustentschädigung für eventuelle Kassenfehlbeträge nicht mehr gezahlt werden

Kassenwirksamkeitsprinzip

Wichtiger Haushaltsgrundsatz: Einnahmen und Ausgaben dürfen nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden und zu leistenden Beträge im Haushaltsplan veranschlagt werden

Kaufpreisforderung

Erlös aus einer Vermögensveräußerung, die der Käufer erst in einem dem Verkauf folgenden Haushaltsjahr zahlen muss. Rechtlich handelt es sich um eine Stundung

Kaufpreisschuld

Kosten für den Erwerb eines Vermögensgegenstands, die die Gemeinde erst in einem dem Erwerb folgenden Haushaltjahr zahlen muss

Konditionen

Geschäftsbedingungen, beispielsweise für die Gewährung von Krediten

Kontogegenbuch

Nachweis über den Bestand und die Veränderungen auf den Girokonten der Gemeindekasse. Abstimmung mit den Kontoauszügen ist täglich erforderlich

Kontokorrentkredit

Form des Kassenkredits, bei dem der Gemeinde eine bestimmte Kreditlinie eingeräumt wird, in deren Rahmen sie jederzeit die Kreditmittel in Anspruch nehmen und das Girokonto überziehen kann

Kostenrechnende

Einrichtungen

Oberbegriff für diejenigen öffentlichen Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten für ihre Leistungen finanziert werden

Kostenrechnung

Darstellung aller Kosten, geordnet nach

Kostenarten

Kostenstellen

Kostenträgern

Kredite

Das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite

Kredite im Deckungsbereich

Darunter versteht man die im Vermögenshaushalt eingesetzten langfristigen Schulden zur Finanzierung der Ausgaben

Kredite im Kassenbereich

Sie dienen der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse, wenn die Ausgaben höher als die Einnahmen und eingeplante Deckungsmittel noch nicht eingegangen sind. Diese Kassenkredite sind kurzfristig

Kreditfinanzierungsverbot

Kredite sind nur für investive Ausgaben zulässig. Verbrauchsausgaben des Verwaltungshaushalts, die ordentliche Kredittilgung und die Zuführung zur Rücklage dürfen nicht über Kredite finanziert werden

Kreditinstitute

Oberbegriff für alle Unternehmen, die Bankgeschäfte im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen betreiben, wie Banken und Sparkassen

Kreditlaufzeit

Die Kredite werden unterschieden in

kurzfristige Kredite bis zu 4 Jahren Laufzeit

mittelfristige Kredite von über 4 bis 10 Jahren Laufzeit

langfristige Kredite mit mehr als 10 Jahren Laufzeit

Kreditsicherungsverbot

Das Wesen des Kommunalkredits besteht darin, dass dem Kreditinstitut keine Sicherheit bestellt wird

Kündigungsgeld

Einlage mit einer vereinbarten Kündigungsfrist. Bis zu ihrer Kündigung ist sie unbefristet

Kurs

Preis, der sich durch Angebot und Nachfrage für Wertpapiere an den Börsen bildet

Lastschrifteinzug

Die vom Empfangsberechtigten mit Ermächtigung des Zahlungspflichtigen veranlasste Belastung eines Betrages auf einem Girokonto des Zahlungspflichtigen und die entsprechende Gutschrift auf dem Girokonto des Empfangsberechtigten

Leasing

Mietweise Überlassung beweglicher oder unbeweglicher Vermögensgegenstände zur Nutzung durch den Leasingnehmer in Verbindung mit weiteren vertraglichen Leistungen

Lineare Abschreibung

Abschreibungsmethode, bei der jährlich immer der gleiche Prozentsatz der Anschaffungskosten für die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben wird

Mindestbetrag der

allgemeinen Rücklage

Dient der Aufrechterhaltung der Kassenliquidität. Als Betriebsmittel der Kasse muss mindestens ein Betrag in Höhe von 2 % der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre vorhanden sein

Mindestzuführung

Auch Regelzuführung zum Vermögenshaushalt genannt. Das kommunale Wirtschaftsrecht geht davon aus, dass die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt ausreichen soll, die ordentlichen Tilgungen und die Kreditbeschaffungskosten zu decken

Monatsgeld

Festgeld für 30 Tage und Einlagen mit monatlicher Kündigung

Nachdeckung

Auch Nachfinanzierung genannt. Darunter versteht man Kredite zur Finanzierung von Investitionen. Sie belasten künftige Jahre mit Finanzierungsfolgekosten

Nettoinvestitionsrate

Wenn man von der Bruttoinvestitionsrate die Kredittilgungen und Kreditbeschaffungskosten abzieht, ergibt sich die Nettoinvestitionsrate. Das ist der Betrag, der tatsächlich für Investitionen zur Verfügung steht

Niederschlagung

Die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst

Niederschlagungsverzeichnis

Im Niederschlagungsverzeichnis werden die Beträge festgehalten, die befristet oder unbefristet nicht eingezogen werden

Nominalzins

Auf den Nennwert bezogener Ertrag eines Wertpapiers bzw. Vergütung für die Überlassung eines Kredits

Nutzungsüberlassung

Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Vermögensgegenstand, entweder als dingliches Recht (z. B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) oder als schuldrechtlich begründetes Recht (z. B. Miete, Pacht)

Öffentliche Ausschreibung

Zwingend vorgeschriebenes Verfahren zur Vergabe von Aufträgen. Eine unbeschränkte Zahl von Unternehmern wird öffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert

Ordentliche Tilgung

Der im Haushaltsjahr zurückzuzahlende Betrag eines Kredits bis zu der im Darlehensvertrag vereinbarten jährlichen Mindesthöhe

Ordnung der Belege

Belege sind nach der sachlichen Buchung zu ordnen. Die Ablage nach der zeitlichen Ordnung ist unzulässig

Orientierungsdaten

Begriff aus der Finanzplanung. Es sind landeseinheitliche Anhaltspunkte für die voraussichtliche Entwicklung der großen Einnahme- und Ausgabeblöcke der Gemeinden

Passiva

Sammelbegriff für alle auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesenen Posten

Personenkonten

Konten, die für Zahlungspflichtige oder Empfangsberechtigte als Vorbücher zu Sachbüchern geführt werden

Prolongation

Verlängerung der Fälligkeit eines Kredits im Einverständnis mit dem Kreditinstitut

Ratenkredit

Kredit, der in gleichbleibenden festen Raten zurückgezahlt wird

Realzins

Zinssatz, der sich nach Abzug der Inflationsrate vom Nominalzins ergibt

Rechnerische Feststellung

Zwingender Vermerk auf der Zahlungsanordnung bei jedem Anspruch und jeder Zahlungsverpflichtung. Es ist zu bestätigen, dass die einzelnen Rechnungsbeträge und die Summen richtig berechnet sind

Rechnungsbelege

Unterlagen in Papierform als Grundlage für Buchungen im Sachbuch

Rechnungslegung

Der Nachweis der Einnahmen und Ausgaben durch Einzelrechnungslegung und Gesamtrechnungslegung für die Aufstellung der Haushaltsrechnung und für die Rechnungsprüfung

Rendite

Gesamtergebnis einer Kapitalanlage, gemessen als tatsächliche Verzinsung des angelegten Kapitals

Rentenwerte

Sammelbegriff für alle festverzinslichen Wertpapiere

Rückscheck

Der von dem bezogenen Kreditinstitut nicht eingelöste und deshalb an die Kasse zurückgesandte Scheck

Sachbücher

Bücher für die Buchungen nach sachlicher Ordnung (Sachbuch für den Verwaltungshaushalt, Sachbuch für den Vermögenshaushalt, Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge)

Sachliche Feststellung

Zwingender Vermerk auf der Zahlungsanordnung bei jedem Anspruch und jeder Zahlungsverpflichtung. Es ist zu bestätigen, dass die Zahlung sachlich begründet ist, also den geltenden Rechtsvorschriften oder dem abgeschlossenen Vertrag entspricht

Saldo

Der Betrag, der sich nach Verrechnung von Soll- und Habenseite eines Kontokorrentkontos ergibt

Sammelnachweise

Besonderer Teil des Haushaltsplans zur Veranschlagung gleichartiger oder sachlich eng zusammenhängender Ansätze aus allen Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten, z. B. Telefongebühren

Schalter

Die besonders kenntlich gemachte Stelle innerhalb der Kasse oder Zahlstelle zur Annahme oder Leistung von baren Zahlungsmitteln

Scheck

Der Scheck ist zwar kein gesetzliches Zahlungsmittel, aber Zahlungsmittel im kassenrechtlichen Sinn. Er muss binnen 8 Tagen bei der Bank eingereicht werden. Auf Schecks darf die Gemeindekasse kein Geld auszahlen

Schecküberwachungsbuch

Vorgeschriebenes Verzeichnis, in das die eingegangenen Schecks einzutragen sind. Es dient der Kontrolle, ob ein Scheck eingelöst wurde. Anstelle eines Schecküberwachungsbuchs können die Scheckeinlieferungsbelege zur Kontrolle der Scheckeinlösung verwendet werden

Schulden

Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten

Sendungen an die

Gemeindekasse

Posteingänge, die an die Gemeindekasse adressiert sind, dürfen nicht von der zentralen Posteingangsstelle geöffnet, sondern müssen ungeöffnet an die Gemeindekasse übergeben werden

Sichteinlage

Guthaben eines Kontos, über das die Gemeindekasse jederzeit verfügen kann

Skonto

Prozentsatz, der vom Rechnungsbetrag abgezogen werden kann, wenn innerhalb einer vereinbarten Frist gezahlt wird

Sofortdeckung

Darunter versteht man die Eigenmittel, die während eines Haushaltsjahres zur Verfügung stehen, um den notwendigen Finanzbedarf der Gemeinde zu decken

Sollzuführung zum Vermögenshaushalt

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt soll mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen

Sonderkassen

Für Sondervermögen und Treuhandvermögen sind Sonderkassen zu führen

Sondervermögen

Geld oder Sachwerte der Gemeinde, die der Erfüllung bestimmter Zwecke dienen (z. B. Eigenbetrieb). Sondervermögen ist nicht in die Haushaltswirtschaft integriert

Soll-Ausgaben

Die bis zum Abschlusstag zu leistenden und auf Grund von Auszahlungsanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Ausgaben, abzüglich der Abgänge an Kassenresten vom Vorjahr

Soll-Einnahmen

Die bis zum Abschlusstag fälligen oder über den Abschlusstag hinaus gestundeten, aufgrund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen, ohne die erlassenen und niedergeschlagenen Beträge und abzüglich der Abgänge an Kassenresten vom Vorjahr

Sollstellung

Die Buchung des einzunehmenden oder auszuzahlenden Betrags in der Soll-Spalte des Sachbuchs

Sollzinsen

Zinsen, die an das Kreditinstitut für die Einräumung eines Kredits zu zahlen sind

Speicherbuchführung

Die Buchführung in visuell nicht lesbaren Speichern (EDV)

Stellenplan

Bestandteil der Haushaltssatzung; enthält die erforderlichen, voraussichtlich besetzbaren Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter der Gemeinde

Stiftung

Vermögen, das nach dem Willen des Stifters für bestimmte Zwecke zu verwenden ist. Das Vermögen bleibt in seiner Substanz erhalten. Nur die Erträge aus der Vermögensmasse werden entsprechend dem Stifterwillen verwendet

Storno

Berichtigung einer unrichtigen Buchung

Stundung

Hinausschieben der Zahlungsfälligkeit

Subsidiaritätsgrundsatz

Der Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass eine Gemeinde ihre sonstigen Einnahmequellen im rechtlich vertretbaren und finanzwirtschaftlich gebotenen Rahmen ausschöpfen muss, bevor Kredite als Finanzierungsmittel in Frage kommen

Tagesabschlussbuch

Für den Nachweis der Tagesabschlüsse ist ein Tagesabschlussbuch zu führen. Bei der Speicherbuchführung gelten die gesammelten Ausdrucke der Tagesabschlüsse als Tagesabschlussbuch

Täglich fälliges Geld

Einlage bei einem Kreditinstitut, die täglich abgezogen werden kann

Termineinlage

Geld, das bei einem Kreditinstitut für eine vorher bestimmte Zeit angelegt wird

Tilgung

Rückzahlung eines Kredits an das Kreditinstitut

Trennungsgrundsatz

Der im kommunalen Wirtschaftsrecht verankerte Grundsatz der Trennung von Anordnung und Vollzug besagt, dass die Befugnis der Erteilung von Kassenanordnungen und die Befugnis der Ausführung streng voneinander zu trennen sind. Wer Zahlungen anordnet, darf sie nicht vollziehen

Überplanmäßige Ausgaben

Soll-Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltsausgabereste übersteigen

Überschuss

Der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Einnahmen des Vermögenshaushalts in der Haushaltsrechnung die Soll-Ausgaben übersteigen

Überziehungskredit

Überschreitung des mit der Bank vereinbarten Limits für einen Kontokorrentkredit. Die Überziehungszinsen sind höher als die normalen Kassenkreditzinsen

Umbuchung

Buchung, durch die eine gebuchte Zahlung von einer Haushaltsstelle auf eine andere übertragen wird

Umschuldung

Die Ablösung von Krediten durch andere Kredite

Unbare Zahlungen

Die Überweisungen oder Einzahlungen auf ein Konto der Gemeindekasse oder Sonderkasse bei einem Kreditinstitut, Überweisungen oder Auszahlungen von einem solchen Konto und die Übersendung von Schecks und Wechseln

Unechte Deckungsfähigkeit

Die über den Haushaltsansatz hinausgehenden Einnahmen dürfen zu höheren Ausgaben bei anderen Ausgabe-Haushaltsstellen verwendet werden. Die zulässigen Mehrausgaben sind keine überplanmäßigen Ausgaben

Urkundenechte Schreibmittel

Zwingendes Erfordernis, Kassenanordnungen aus Sicherheitsgründen nur mit urkundenechten Schreibmitteln (Farbbänder, Tinte, Kugelschreiber) auszufertigen. Dadurch wird verhindert, dass die Anordnung nachträglich manipuliert werden kann

Valutierung

Wertstellung; auf den Kontoauszügen der Kreditinstitute vermerktes Datum, von dem ab bei Gutschriften und Lastschriften die Verzinsung erfolgt

Verfügungsmittel

Beträge, die dem Bürgermeister für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen

Vermischte Einnahmen und Ausgaben

Zusammenfassung geringfügiger Beträge; nur im Verwaltungshaushalt zulässig

Vermögenserwerb

Übereignung eines Vermögensgegenstands durch Kauf, Tausch, Erbschaft oder Schenkung

Vermögensgegenstand

Umfasst alle Teile des Gemeindevermögens, die zum Aktivvermögen rechnen, also alle beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie verwertbaren Rechte

Vermögensrechnung

Bestandteil der Jahresrechnung. Gibt Auskunft über die wertmäßige Entwicklung des Gemeindevermögens

Vermögensveräußerung

Verfügung über den Vermögensgegenstand mit dem Ziel der Rechtsübertragung (Übereignung oder Abtretung) auf einen Anderen

Verpflichtungsermächtigung

Ermächtigung im Vermögenshaushalt zum Abschluss von Verträgen, für die noch keine Ausgaben veranschlagt sind

Verrechnung

Zahlungen, die durch buchmäßigen Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben bewirkt werden, ohne dass die Höhe des Kassen-Soll-Bestands verändert wird (Aufrechnung, Verrechnung zwischen verschiedenen Buchungsstellen)

Verwahrung

Die Einzahlung, die im Sachbuch für haushaltsfremde Gelder zu buchen ist, weil sie in den anderen Sachbüchern nicht oder nicht sofort gebucht werden kann

Verwendungsnachweis

Abrechnung über eine staatliche Zuwendung gegenüber der Bewilligungsbehörde

Voller Wert

Das ist der Wert, der sich bei Veräußerung eines Gegenstands normalerweise am Markt erzielen läßt. Der volle Wert entspricht bei Grundstücken dem Verkehrswert, der durch Schätzungsgutachten zu ermitteln ist

Vorausdeckung

Rechtzeitiges Ansammeln von Rücklagenmitteln zur künftigen Finanzierung von Investitionsvorhaben des Vermögenshaushalts

Vorbericht

Anlage zum Haushaltsplan; verschafft einen Überblick über die Haushaltswirtschaft der Gemeinde

Vorjahr

Das dem Haushaltsjahr vorangegangene Jahr

Vorlagepflicht

In der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Verfahren, damit die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit eines Beschlusses nachprüfen kann. Ein vorlagepflichtiger Gemeinderatsbeschluss darf erst vollzogen werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat

Wertgegenstände

Wertgegenstände sind bei der Gemeindekasse zu verwahren. Wertgegenstände sind Wertpapiere, Urkunden, die Vermögensrechte verbriefen oder nachweisen, Wertzeichen und geldwerte Drucksachen

Wertpapiere

Urkunden, die das in ihnen verbriefte Recht derart verkörpern, dass sie selbst zum Träger des Rechts werden und dass der Besitz der Urkunde zur Ausübung des Rechts notwendig ist

Wiederkehrende Zahlungen

Zahlungen, die in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe anzunehmen oder zu leisten sind

Zahlstelle

Die Stelle, die als Teil einer Dienststelle für die Gemeindekasse bare Zahlungen annimmt oder leistet

Zahlungen

Einzahlungen und Auszahlungen

Zahlungsanordnung

Die schriftliche Anordnung, Zahlungen anzunehmen oder zu leisten und die Buchungen vorzunehmen

Zahlungsmittel

Bargeld, Schecks, Wechsel

Zahlungspflichtiger

Die in der Kassenanordnung bezeichnete Person, die die Zahlung zu leisten hat

Zahlungsverkehr

in Form von

a) unbaren Zahlungen

b) Barzahlungen

c) Verrechnungen

Zeitbuch

Im Zeitbuch werden alle Ein- und Auszahlungen der Gemeindekasse nach der zeitlichen Reihenfolge gebucht


Stand Januar 2003

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© IKV Erwin Ruff (Originalaufsatz erschienen in Finanzwirtschaft Hefte 8/99-1/2000)

 

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