Rauchmelder retten Leben



Alle zwei Minuten ein Wohnungsbrand

Wohnungsbrände gefährden Menschen und Immobilien. Egal ob Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Haus: Ein Brand kann überall entstehen. Die Folgen sind meistens verheerend und einschneidend. In Deutschland kommt es im Schnitt alle zwei Minuten zu einem Wohnungsbrand. Pro Jahr wird die Feuerwehr rund 250.000 Mal gerufen. Über 600 Menschen sterben. Die Sachschäden gehen in den mehrstelligen Millionenbereich.


Die meisten Toten sind „Rauchtote“. Nur etwa 2 Prozent kommen direkt in den Flammen um, die anderen ersticken durch den Brand-Rauch. Nicht erst das offene Feuer, schon der Rauch ist gefährlich. Er enthält giftige Stoffe wie Kohlenmonoxid und Blausäuregas – das sind hochgiftige Gase, von denen schon wenige Atemzüge tödlich wirken.


Die größte Gefahr lauert bei Nacht

Besonders gefährlich sind Brände nachts zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Während man schläft, ist der Geruchssinn praktisch ausgeschaltet, weshalb man den Brandrauch nicht wahrnehmen kann. Das ist ein Grund, warum in Deutschland jährlich 2/3 aller Brandopfer bei Nacht sterben, obwohl in dieser Zeit nur 1/3 aller Brände ausbrechen.


Der Rauch ist die größte Gefahr

Brände im privaten Wohnbereich werden meist durch menschliches Fehlverhalten, Kurzschluss, Zigaretten oder offenes Feuer, beispielsweise eine vergessene Kerze, verursacht. Typisch für einen Wohnungsbrand sind starke Schwelphasen mit intensiver Rauchgasbildung. Im Wohnungsbereich gibt es kaum rauchdichte Türen. Deshalb breitet sich der Rauch in der ganzen Wohnung in Windeseile aus. Kaum jemand ist in der Lage, weiter als zehn Meter durch dichten Rauch zu laufen. Sein Schicksal hängt deshalb davon ab, wie schnell eine Rauch- und Brandquelle entdeckt wird.


Rauchmelder sind wenig verbreitet

In Deutschland sind Rauchmelder in Privatwohnungen wenig verbreitet. Die Feuerwehren und andere Fachleute für vorbeugenden Brandschutz betonen immer wieder, wie wichtig die Installation von Rauchmeldern ist. Mit Stand September 2006 haben immerhin fünf Bundesländer (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein) in ihrern Landesbauordnungen die Installation von Rauchmeldern in Neubauwohnungen, teilweise auch in Bestandswohnungen, gesetzlich vorgeschrieben.


Zur Alarmierung der Bewohner bei einem Feuer sollten Sie in Ihrer Wohnung Rauchmelder einbauen. Diese Geräte können Menschenleben retten. Vor allem nachts: Der Rauchmelder wacht – auch wenn alle schlafen. Sobald ein Feuer ausbricht, alarmiert der Rauchmelder mit einem schrillen Ton von ca. 85 Dezibel Lautstärke. Das weckt jeden auch aus tiefstem Schlaf. Rauchmelder verhindern zwar nicht den Brand, doch warnen sie frühzeitig vor den Gefahren, sodass Leben gerettet werden können und früher mit der Brandbekämpfung begonnen werden kann.


Nach vorliegenden Studien hätten rund 70 % der bei Bränden umgekommenen Menschen gerettet werden können, wenn sie durch Rauchmelder auf den Brand aufmerksam geworden wären. Im Gegensatz zu Deutschland sind Rauchmelder z.B. in den USA, Kanada, Australien, Großbritannien und Norwegen längst allgemeiner Standard. In diesen Ländern ist die Zahl der Brandopfer drastisch zurückgegangen.


So funktionieren Rauchmelder

Die Rauchmelder der meisten Hersteller arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Man spricht auch von optoelektronischen Rauchmeldern. Wenn Sie genau wissen wollen, wie’s funktioniert: Im Innern der Messkammer ist eine Lichtquelle, die in die dunkle, vom Außenlicht abgeschirmte Kammer strahlt. In dieser befindet sich ein Lichtsensor, der im normalen Betrieb von der Lichtquellen nicht angestrahlt wird. Sobald Rauch in die Messkammer eintritt, wird der Lichtstrahl an den Rauchpartikeln reflektiert. Es fällt Streulicht auf den Sensor, der dadurch seinen Widerstandswert verändert, wodurch der akustischen Alarm ausgelöst wird.


Manchmal hört man, Rauchmelder würden mit radioaktiven Substanzen arbeiten. Das ist bei optoelektronischen Rauchmelder nicht der Fall. Deshalb können Sie derartige Geräte überall gefahrlos einsetzen. Vor allem sind defekte Geräte kein Sondermüll.


Wichtig beim Kauf:


Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchmelder. Sie bleiben auch bei einem Ausfall der Stromversorgung funktionsfähig. Die handelsüblichen 9 V-Blockbatterien halten ein bis drei Jahre. Etwa 1 Monat bevor die Batterie zu Ende geht, piepst der Rauchmelder jede Minute einmal ganz kurz. Ein sicheres Zeichen, für „neue Energie“ zu sorgen. So kann auch bei längerer Abwesenheit der Brandalarm nicht plötzlich ausfallen.


Mindestenschutz: Sie sollten pro Wohnung mindestens einen Rauchmelder installieren, am besten im Flur zwischen Wohn- und Schlafzimmer. Zusätzlich noch einen vor dem Kinderzimmer. In mehrgeschossigen Gebäuden sollten Sie in jeder Etage einen Rauchmelder vorsehen. Sie erzielen einen optimalen Schutz, wenn Sie überall, also auch im Dachboden und im Keller, jeweils einen Rauchmelder anbringen.


Achtung: Nicht jeder Raum ist für einen Rauchmelder geeignet

Rauchmelder dürfen Sie nicht im Badezimmer, in der Küche, in der Garage und im Heizraum installieren, da es hier zu Fehlauslösungen kommen kann. Rauchmelder können nicht unterscheiden, ob es Brandrauch ist oder ob es sich beispielsweise um harmlose Koch- oder Badedämpfe handelt.


Das ist der richtige Montageplatz

Ein Rauchmelder wird in der Raummitte unter der Decke montiert. Sollte dies aus räumlichen oder optischen Gründen nicht möglich sein, sollten Sie den Rauchmelder mindestens 15 cm von einer Wand oder 60 cm von einer Ecke entfernt anbringen. In Zimmern, die länger als 9 m sind, sollte an jedem Ende ein Rauchmelder angebracht werden. Montieren Sie Rauchmelder an erhöhten Dom- und Giebel-Decken 1 m unterhalb des höchsten Punktes (waagerecht gemessen).


Wo ein Rauchmelder nicht montiert werden sollte:


Die Montage ist kinderleicht

Der Rauchmelder hat einen Installationssockel, den Sie mit zwei mitgelieferten Schrauben und 6er-Dübeln an der Decke festschrauben. Dann wird die 9 V-Blockbatterie eingesetzt und der Rauchmelder auf den Sockel aufgeschraubt. Das dauert nur ein paar Minuten und schon ist das Gerät betriebsbereit.


Wichtig: Sie können den Rauchmelder nur bei eingelegter Batterie aufschrauben. Dadurch wird verhindert, dass die Batterie unbemerkt entnommen wird.


Sie können jeden Rauchmelder einzeln betreiben. Es ist auch möglich, ein Rauchmelder-System zu bilden. Dazu können Sie mehrere Geräte miteinander verbinden. Entweder drahtgebunden mit einfachem Klingeldraht oder drahtlos über Funkmodule. Sobald der Sensor eines Rauchmelders Alarm schlägt, ertönen auch alle anderen verbundenen Geräten. So wird frühzeitig auch in entfernteren Räumen, beispielsweise im Keller, Rauch entdeckt.


Der Rauchmelder ist so konzipiert, dass ein Fehlalarm vermieden wird. Zigaretten rauchen in der Wohnung löst keinen Alarm aus, außer wenn Sie den Rauch direkt in den Rauchmelder hineinblasen.


Rauchmelder halten erfahrungsgemäß 10 Jahre lang. Danach ist die volle Funktionsfähigkeit nicht mehr garantiert.


Prüfen Sie monatlich den Alarmgeber

Den Rauchmelder sollten Sie einmal im Monat überprüfen. Dazu drückt man den Testknopf ca. 4 Sekunden lang. Sie hören dann einen anhaltenden lauten Alarmton und die rote LED-Anzeige blinkt. Der Alarm hört auf, sobald Sie den Testknopf loslassen. Durch den regelmäßigen Funktionstest können Sie einen defekten Rauchmelder sofort erkennen.

Den Funktionstest sollten Sie auch nach der Rückkehr aus dem Urlaub machen.


Wenn der Rauchmelder nicht auf den Test reagiert, sollten Sie die Batterie prüfen. Ist mit dieser alles in Ordnung, sollten Sie den Rauchmelder dem Hersteller zur Überprüfung schicken.


Sobald die Batterie zu schwach ist, piepst der Rauchmelder mindestens 30 Tage lang. Setzen Sie dann sofort eine neue ein. Verwenden Sie keine aufladbaren Batterien, da diese eine geringere Spannung haben. Durch Unterspannungen können Fehlfunktionen ausgelöst werden. Leere Batterien gehören nicht in die Mülltonne.


Bei Mietwohnungen trägt der Vermieter die Kosten

Das Thema „Rauchmelder in Wohnungen“ ist relativ neu und hat die Gerichte bisher noch nicht beschäftigt, sodass Urteile, wer die Kosten trägt, nicht vorliegen. Klar dürfte sein, dass Sie die Anschaffungskosten von Rauchmeldern nicht auf Ihre Mieter umlegen können, weil es sich um keine Betriebskosten i.S. der Betriebskostenverordnung handelt. Allenfalls durch den Austausch der Batterie fallen Betriebskosten an, die Sie als „sonstige Betriebskosten“ jedoch nur dann Ihrem Mieter auferlegen können, wenn Sie dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart haben.


Vergessen Sie nicht Ihre eigene Wohnung

Was Sie Ihrem Mieter gönnen, sollten Sie sich natürlich nicht vorenthalten. Deshalb sollten Sie auch Ihre eigene Wohnung mit Rauchmeldern ausstatten. Rauchmelder sind wie Airbags in einem Auto: Gut, dass man sie hat – aber hoffentlich braucht man sie nie.


Linkvorschlag: www.rauchmelder-lebensretter.de


© IKV Erwin Ruff, 2006 (Originalaufsatz erschienen in DWW Heft 4/2006)

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