|
Herzlich willkommen |
|
|---|---|
|
Mein Buch „Erschließungsbeiträge von A-Z“
3. Auflage 2007, ist leider ausverkauft. |
|
|
Aktuell: Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen: In einigen Bundesländern gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen. Lesen Sie hier, wen es betrifft und bis wann die Dichtheitsprüfung zu erledigen ist. In Nordrhein-Westfalen wurde die Dichtheitsprüfung am 14.12.2011 ausgesetzt. Durch eine Änderung des Landeswassergesetzes soll die bisherige Pflicht zur Prüfung aller privaten Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015 jetzt gestrichen werden. |
|
|
Aktuell: Anhängiges Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zur Bemessung der Grundsteuer Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in dem anhängigen Verfahren (Az,: 2 BvR 287/11) mit der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, insbesondere mit der Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsgesetzes. Der Ausgang des Verfahrens ist noch nicht absehbar. Um auf alle Fälle seine Rechte zu wahren, sollten die Steuerpflichtigen gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde für das Jahr 2012 oder andere noch nicht rechtskräftig gewordene Grundsteuerbescheide Widerspruch erheben (in Bundesländern:, in denen das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, muss man Klage beim Verwaltungsgericht erheben). Gleichzeitig sollte man das Ruhen des Rechtsbehelfsverfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beantragen. Gleichzeitig sollte man beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Aufhebung des seitherigen Einheitswertbescheids stellen. In dem Antrag sollte das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvR 287/11), die Einheitswert-Nummer oder das Aktenzeichen des Einheitswertbescheides angegeben werden. Trotz des Antrags beim Finanzamt und auch im Falle eines Widerspruchs/einer Klage gegen den Grundsteuerbescheid 2012 der Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass ein Rechtsmittel gegen den Grundsteuerbescheid keine aufschiebende Wirkung hat. Das heißt, die Steuer muss dennoch fristgerecht bezahlt werden, um ansonsten entstehende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Sollte sich ein Rechtsbehelf gegen den Grundsteuerbescheid als erfolgreich erweisen, hat die Gemeinde den gezahlten Steuerbetrag selbstverständlich zu erstattet. |
|
|
Neuer Aufsatz: Verrechnung der Vorausleistungen mit dem endgültigen Erschließungsbeitrag, Deutsche Wohnungswirtschaft, Heft 7-8/2011 |
|
|
|
|
Letzte Aktualisierung am 6. Januar 2012